Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemein
Mit dem Abschluss eines Agentur- oder Beratungsvertrages mit der MH MEDIA GmbH (vorher Medi talents GmbH) (vertreten durch den Inhaber Michael Haupt) erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters MH MEDIA GmbH (vorher Medi talents GmbH) verbindlich an.

§2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der MH MEDIA GmbH (vorher Medi talents GmbH) Steinfurt 24 52222 Stolberg (im Folgenden: MH MEDIA genannt) und ihren Auftraggebern. Maßgebend ist die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen von Auftraggebern, die MH MEDIA nicht schriftlich akzeptiert hat, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertragsschluss kommt dergestalt zustande, dass der Auftraggeber/Kunde entweder bei MH MEDIA anruft oder aber von der MH MEDIA auf sein Verlangen angerufen wird. Im Rahmen des Telefongesprächs wird dem Kunden von der MH MEDIA ein Angebot unterbreitet, welches dieser dann via Mail oder telefonisch annehmen kann. Unmittelbar nach der Annahme des Angebotes erhält der Kunde/Interessent eine Rechnung per E-Mail mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme des Kaufangebotes (Auftragsbestätigung/Vertrag).
§4 Inhalt des Vertrages
Mit Vertragsabschluss bietet der Anbieter dem Kunden Beratungs- und Umsetzungsleistungen (allgemein „Leistungen“) für die Erstellung, Erweiterung, Optimierung und Pflege von Online Marketing Kampagnen sowie die Prozessoptimierung im Bereich HR und / oder Vertrieb für den Kunden an. Werden bei der Leistungsbestellung vom Vertrag abweichende Bedingungen durch den Kunden vorgegeben, so werden diese erst wirksam, wenn der Anbieter diesen in Textform ausdrücklich zustimmt. Schweigen des Anbieters sowie die Aufnahme von Tätigkeiten durch den Anbieter gelten in diesem Fall nicht als Zustimmung. Etwaige Termine und Zielvorgaben des Kunden sind für den Anbieter grundsätzlich nicht bindend, es sei denn, der Anbieter hat dies schriftliche per Post oder Fax ausdrücklich als festes Ziel zugesichert.
§5 Gestaltung von Landingpages, Webseiten, Prozessen und Portalen
Soweit die Erstellung oder Optimierung von Anzeigen, Landingpages, die Einrichtung von Online-Vertriebskanälen oder die Einrichtung von Softwarelösungen vereinbart ist, bleiben die Urheberrechte beim Auftragnehmer. Die Landingpages und alle weiteren erstellten Werke bleiben im Besitz des Auftragnehmers.
§6 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen
Setup-Zahlungen
Die Rechnung des Setups erfolgt in voller Summe (wenn nicht anders vereinbart) am Tag des Onboardings (Start des Projekts). Bei Shootings erfolgt die Rechnung in voller Summe (wenn nicht anders vereinbart) im Anschluss an die Szenenbesprechung (Onboarding für das Shooting).

Betreuung-Zahlungen
Die Berechnung der Betreuung (zzgl. Werbebudget bei aktiver Werbeschaltung über MH MEDIA) erfolgt ab dem mitgeteilten Termin (siehe Auftrag) immer vorab für den folgenden Monat.
Sollte das Projekt - gleich aus welchem Grund - verstpätet übergeben werden oder live gehen, bleibt der Vergütungsanspruch der Betreuung zu diesem Zeitpunkt unberührt, Die Zeit, wird anschließend bei Projektbeendigung an die restliche Vertragslaufzeit angehängt.

Information zur Zahlungspflicht
Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung (wie zum Beispiel die Betreuung der Anzeigen) – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Anbieters vor. Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen / Beratungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich.

Zum Zweck des SEPA-Verfahrens sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: buchhaltung@medi-talents.de (vorab) und MH MEDIA GmbH Steinfurt 24 52222 Stolberg (postalisch im Nachgang). Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden: Ich ermächtige die MH MEDIA GmbH Steinfurt 24 52222 Stolberg, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto IBAN: mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der MH MEDIA GmbH Steinfurt 24 52222 Stolberg auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. Vorname und Name des Kontoinhabers Straße und Hausnummer des Kontoinhabers Postleitzahl und Ort Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers MH MEDIAs ist für die Rechnungsstellung und Einziehung der Zahlung zuständig. Der Anbieter ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.Für den Fall, dass der Auftraggeber/Kunde/Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt ergänzend Folgendes: Der Anbieter behält sich das Eigentum an den Unterlagen und Dienstleistungen vor, bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Sämtliche in den Angebotslisten genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer sowie der entsprechenden Versandkosten (falls anfallend).

Gerät der Käufer/Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist MH MEDIA berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die MH MEDIA bleibt vorbehalten. Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer/Dienstleister anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§7 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung
Der Vertrag beginnt ab Auftragseingang beim Anbieter, es sei denn, es ist ein anderer Beginn vereinbart. Der Laufzeitvertrag verlängert sich um die Ursprungslaufzeit, wenn dieser nicht 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit schriftlich (via Mail an buchhaltung@medi-talents.de) gekündigt wird. Eine sofortige Kündigung durch eine Vertragspartei ist möglich, wenn die andere Vertragspartei ihre Vertragspflichten verletzt und sie trotz schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung ihre Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt.

Sonderregelung für die Betreuung von Recruiting Anzeigen
Wenn das Projekt durch den Auftraggeber oder die MH MEDIA GmbH beendet wird, werden die im Setup erstellten Werke bis zu 6 Monate archiviert.
Eine Archivierung darüber hinaus ist nur gegen eine Pauschale von 50,00€ pro Monat möglich, welche ab 6 Monate vereinbart werden kann. Diese Pauschale ist dann im Voraus für die Laufzeit der aktiven Archivierung fällig.
Wenn der Auftraggeber während der Zeit der Archivierung diesen Prozess wieder schalten möchte, so ist die anfängliche Setup Pauschale lediglich nochmal zu 50% fällig, um die Anpassungen auf die aktuelle Version vorzunehmen und neue Anzeigen aufzusetzen.Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung (wie zum Beispiel die Betreuung der Anzeigen) – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Anbieters vor. Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen / Beratungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Das Setup wird dabei unmittelbar nach dem Onboarding in Rechnung gestellt.Die Berechnung der Betreuung zzgl. Werbebudget erfolgt ab dem mitgeteilten Termin zur Liveschaltung immer vorab vor dem folgenden Monat.
Beispiel: Startet die Betreuung zum 01.10. dann erhalten Sie die erste Betreuungsrechnung ca. zum 17.09 (14 Tage vor dem Termin). Sollte eine Sondervereinbarung zur Zahlung via Rechnung getroffen werden, so wird Ihnen vierteljährlich (alle 3 Monate ab Onboarding) eine Rechnung für die folgenden 3 Monate gestellt. Die Berechnung der Betreuung zzgl. Werbebudget erfolgt ab dem mitgeteilten Termin zur Liveschaltung immer vorab vor dem folgenden Monat.
Beispiel: Startet die Betreuung zum 01.10. dann erhalten Sie die erste Betreuungsrechnung ca. zum 17.09 (14 Tage vor dem Termin). Sollte eine Sondervereinbarung zur Zahlung via Rechnung getroffen werden, so wird Ihnen vierteljährlich (alle 3 Monate ab Onboarding) eine Rechnung für die folgenden 3 Monate gestellt. Beispiel: Startet die Betreuung zum 01.10. dann erhalten Sie die erste Betreuungsrechnung ca. zum 17.09 (14 Tage vor dem Termin). Sollte eine Sondervereinbarung zur Zahlung via Rechnung getroffen werden, so wird Ihnen vierteljährlich (alle 3 Monate ab Onboarding) eine Rechnung für die folgenden 3 Monate gestellt.

Zum Zweck des SEPA-Verfahrens sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: buchhaltung@michaelhaupt.de(vorab) und MH MEDIA GmbH Steinfurt 24 52222 Stolberg (postalisch im Nachgang). Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden: Ich ermächtige die MH MEDIA GmbH Steinfurt 24 52222 Stolberg, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto IBAN: mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von derMH MEDIA GmbH Steinfurt 24 52222 Stolberg auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.

Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. Vorname und Name des Kontoinhabers Straße und Hausnummer des Kontoinhabers Postleitzahl und Ort Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers MH MEDIA ist für die Rechnungsstellung und Einziehung der Zahlung zuständig. Der Anbieter ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.Für den Fall, dass der Auftraggeber/Kunde/Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt ergänzend Folgendes: Der Anbieter behält sich das Eigentum an den Unterlagen und Dienstleistungen vor, bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Sämtliche in den Angebotslisten genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer sowie der entsprechenden Versandkosten (falls anfallend).

Gerät der Käufer/Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist MH MEDIA berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die MH MEDIA bleibt vorbehalten. Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer/Dienstleister anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§8 Zahlungsverzug, Inkasso
Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Zahlung des Kunden abhängig zu machen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Anbieter befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind. Der Anbieter ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse bzw. Hinterlegung einer Kaution und vollständige Zahlung zu erbringen.
§9 Mitwirkung des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in dem erforderlichen Ausmaß an der Erbringung der Leistungen von MH MEDIA mitzuwirken, etwa indem er Informationen, Fotos und Inhalte zuliefert. Ist MH MEDIA an der Leistungserbringung gehindert, weil der Auftraggeber erforderliche Daten nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, oder verspätet antwortet, bleibt der Vergütungsanspruch von MH MEDIA unberührt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber Inhalte des Auftrages nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, ohne dass ein Verschulden seitens des Auftragnehmers vorliegt.

2. Sollten Materialien für Bearbeitung vom Auftraggeber angefordert werden, so ist dieses spätestens nach 5 Werktagen ab Projektstart des Setups einzureichen. Sollte dies nicht geschehen, so ist MH MEDIA berechtigt, das Setup mit den vorhandenen Materialien abzuschließen. (Ausgenommen hiervon ist das angeforderte Bildmaterial).
Dieses ist spätestens 7 Tage nach Anforderung einzureichen (Ausnahmen werden individuell getroffen).
2.1 Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche (5 Werktage) die Abnahme schriftlich oder per E-Mail bestätigt bzw. Verbesserungswünsche äußert.

3. Revisionen und Verbesserungen, welche aus der ersten Abnahme des Setups entstehen (Mängel), sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen. Sollte dies nicht erfolgen, gilt das Werk als abgenommen.

3.1 Es sind bis zu 3 Revisionen beim Setup des Projekts möglich.

4. Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche zugelieferte Materialien (insbesondere Texte, Fotos, Marken) frei von Rechten Dritter sind. Er wird MH MEDIA von möglichen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese wegen der Nutzung dieser Materialien geltend macht. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche.

5. Der Auftraggeber stimmt zu, die Bewerberinnen und Bewerber zeitnah (spätestens zum gewünschten Zeitpunkt der Bewerber) telefonisch zu kontaktieren.

6. Der Auftraggeber stimmt zu, dass ab Liveschaltung für die Optimierungsarbeiten eine "Freigabe auf Wiederruf" gewährt wird.
Dies bedeutet, dass der Auftraggeber über die Änderungen informiert wird, jedoch nicht zusätzlich die Freigabe durch den Auftraggeber notwendig ist, damit die MH MEDIA GmbH die Inhalte publizieren kann.

Der Auftraggeber hat ab Erhalt der Mail bis zu 3 Tage Zeit eine Revision einzureichen.
§9.1 Garantieanspruch
Etwaige Garantien seitens der MH MEDIA GmbH entstehen erst, sobald der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht vollständig erfüllt hat.

§10 Gewährleistung und Haftung
1. Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcode, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden.

2. Der Kunde hält den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. Kunde und Anbieter werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.

3. Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die jeweiligen Account-Provider, Werbenetzwerke oder sonstigen Kooperationspartner sowie serverseitige Fehler, für die der Auftragnehmer nicht direkt verantwortlich ist (zum Beispiel durch grob fahrlässige Handlungen).

4. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook jederzeit und ohne Vorwarnung dazu berechtigt sind, Werbekonten zu sperren und Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist MH MEDIA nicht verantwortlich. MH MEDIA kümmert sich in diesem Fall jedoch um eine unverzügliche Wieder-Freischaltung des betroffenen Werbekontos / der betroffenen Werbekampagnen. Der Vergütungsanspruch von MH MEDIA bleibt in diesen Fällen unberührt und die Zeit der Sperrung sowie das verwaltete Werbebudget wird in diesem Fall hinten an die Laufzeit angehangen.

5. Der Anbieter kann (je nach Paket) im Zuge des Auftrages Zugriff auf die Facebook-Unternehmensseite des Auftraggebers verlangen, um das Projekt umzusetzen. MH MEDIA versichert dem Auftraggeber die Seite mit Sorgfalt zu behandeln und alles nötigen Schritte einzuhalten, um die Unternehmensseite nicht zu gefährden.
§11 Speicherung persönlicher Daten und geistigem Eigentum
Im Zuge der Arbeit werden eventuell persönliche Daten, wie Zugangsdaten für interne Zwecke gespeichert.
Es können geschlossene (Video-)Gespräche zwischen MH MEDIA und dem Auftraggeber aufgezeichnet und „nicht öffentlich“ auf Videoplattformen im Internet hochgeladen werden. Der Auftraggeber willigt der Aufnahme von (Video-)Gesprächen zu. Der Auftraggeber kann schriftlich darauf bestehen das Aufzeichnen und Hochladen zukünftiger (Video-)Gespräche zu unterbinden.
§12 Urheber- und Nutzungsrechte
MH MEDIA räumt dem Kunden an den von ihr gestalteten Werbemitteln sowie Landingpages, Prozessen und Software ab Entstehung ein eingeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Kunde darf diese Mittel nur nach vorheriger Absprache mit MH MEDIA anderweitig (außerhalb des Projekts) verwenden. Die erstellten Anzeigen, Texte und Recruiting-Prozesse bleiben jedoch im Besitz der MH MEDIA GmbH. Ausgeschlossen hiervon ist das Aufsetzen einer Recruiting Software inkl. einer Karriere-Seite, welche exklusiv für den Kunden erstellt wird. Hier räumt die MH MEDIA GmbH dem Kunden nach Erstellung ein uneingeschränktes Nutzungsrecht ein.
§13 Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos.Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet. Der Kunde darf nur mit dem Einverständnis des Anbieters eine öffentliche Rezession oder Bewertung über diesen abgeben.

§14 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien einschließlich Scheck- u. Wechselklagen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ist Düren. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vor der Einreichung einer Klage, insbesondere im Hinblick auf ein Klauselverstoß oder einer Urheberrechtsverletzung hat der Kunde zunächst den Inhaber Michael Haupt, per m.haupt@medi-talents.de zwecks Versuches einer gütlichen Einigung zu kontaktieren. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Würselen.

§15 Vertragsanpassungen
Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern. Der Anbieter kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht.

§16 Widerrufsrecht
Wenn der Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

§17 Salvatorische Klausel
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

Stand: 10.2022
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